Mehr Transparenz bei Namensaktien durch ARUG II

Mit der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (Shareholder Rights Directive II – SRD II) räumt der Gesetzgeber Emittenten seit September letzten Jahres eine hundertprozentige Transparenz über Ihre Aktionärsstruktur ein. Im Vortrag „Mehr Transparenz bei Namensaktien durch ARUG II“ zeigen Ihnen Götz Dickert (Captrace GmbH) und Juan Rodriguez (FinLab AG) welche Möglichkeiten die rechtliche Grundlage bietet und welche Vorteile die Namensaktie gegenüber der Inhaberaktie aus Sicht des Emittenten aufweist. Wie ein Emittent das Aktienregister und die entstandenen Optionen in der Praxis am besten für sich nutzt, erfahren Sie auf der IR 2021.

Verpassen Sie keinen unserer spannenden Beiträge. Melden Sie sich hier kostenlos zur IR 2021 an und erhalten Sie als einer der ersten 400 registrierten Teilnehmer*innen eine tolle Goodie-Box.

Für 2021 wünschen wir Ihnen auf diesem Wege ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie gesund!