- Aktionärsstruktur: Tägliche Auswertungen möglich
- Vergütung: IR-Managerinnen liegen (noch) zurück
- ESG: Wer nicht berichtet wird bestraft
Wiesbaden, 03. Februar 2021 – Der IR Club und die IR-Beratungsgesellschaft cometis veranstalteten in der letzten Januarwoche die 2021er Version ihrer etablierten IR-Konferenz im Onlineformat. Über 500 Kapitalmarkt-Profis – davon 260 IR-Manager – folgten den insgesamt zehn Vorträgen, die über die ganze Woche verteilt angeboten wurden. Die Konferenz startete mit einem Panel zur aktuellen Lage an der IR-Front. Angesichts der Pandemie hatte ein Viertel (24 Prozent) der Gesellschaften die Ergebnisprognose gesenkt. Jedes dritte Unternehmen setzte seine Guidance sogar aus. Gleichzeitig hatte fast ein Fünftel seine Ergebnisprognose (19 Prozent) überraschenderweise erhöht. Nico Baader (Baader Bank) befragte die Fondsmanager Carsten Lund (Ariad Asset Management) und Thilo Rohrhirsch (Finanzethos Fonds) nach ihren Anforderungen. Lund: „In schwierigen Zeiten müssen die Unternehmen ihre Position im Wettbewerb überzeugend darlegen.“
Umfrage 1: Haben Sie zu Beginn der Krise Ihre Guidance…? | |
erhöht | 19% |
gesenkt | 24% |
ausgesetzt | 35% |
keine Guidance | 22% |
Tagesaktuelle Identifikation der Aktionäre möglich
Mit ARUG II sind Intermediäre dazu verpflichtet, die Shareholder zu identifizieren. Dies gilt nicht nur für Namenspapiere, sondern auch für Inhaberaktien. Emittenten haben damit das Recht ihre Aktionäre feststellen zu lassen. Axel Jester (WM Datenservice) schilderte seine Erfahrungen bei der Identifikation der Aktionäre. Ihre Panelbefragung zeigte, dass bisher erst rund drei Viertel (72 Prozent) der Unternehmen diese Möglichkeit nutzen. Zwar haben 9 von 31 Staaten SRD II noch nicht in nationales Recht überführt. Doch konnte WM Datenservice bei über 140 Anfragen bereits rund 80 Prozent der Eigentümer ermitteln. Henryk Deter (cometis) empfiehlt zukünftig für die Planung von Roadshows mindestens einmal jährlich die Aktionärsstruktur zu ermitteln. Das scheint sich in der Community auch durchzusetzen. Von den Panelteilnehmern wollen 83 Prozent ihr Aktionariat nunmehr regelmäßig erfassen. Lediglich 15 Prozent wünschen nur bei besonderen Anlässen eine solche Aufstellung.
Umfrage 2: Welcher Turnus der Aktionärsoffenlegung ist sinnvoll? | |
gar nicht | 1% |
1-2 x jährlich | 43% |
3-6 x jährlich | 39% |
Bis zu 12 x jährlich | 1% |
nur anlassbezogen | 15% |
Vergütungsstudie: IR-Managerinnen liegen (noch) deutlich zurück
Ariane Hofstetter (Kohorten) präsentierte eine aktuelle Studie zur Vergütung der IR-Manager. Das Marktforschungsinstitut Kohorten führte im Auftrag des IR Clubs 154 Interviews durch – darunter Vertreter aus 63 Unternehmen der DAX-Familie. Das durchschnittliche Bruttogehalt der IR-Officer (IROs) beläuft sich auf 124.000 Euro. Darüber hinaus erhalten die meisten IROs (83 Prozent) zudem Boni von durchschnittlich 37.000 Euro. Dienstwagen ergänzen bei rund der Hälfte (48 Prozent) das Vergütungspaket. Beim Grundgehalt bleibt die Vergütung der IR-Managerinnen mit durchschnittlich 97.000 Euro noch deutlich hinter den männlichen Kollegen mit 136.000 Euro zurück. Die Differenz beruhe auf einem „Reihenfolgeeffekt“, so Hofstetter. „IR war lange Zeit eine Männerdomäne. Erst in den letzten Jahren sind Frauen im IR-Management tätig.“ Der Gehaltsrückstand der oftmals jungen Managerinnen ist damit überwiegend auf deren (noch) geringeren Berufserfahrung zurückzuführen. Die ausführlichen Ergebnisse der „IR-Vergütungsstudie 2021“ sind auf Anfrage (mail@irclub.de) kostenfrei erhältlich.
Wer nicht zu ESG berichtet wird abgestraft
Justus Fischer und Michael Diegelmann (beide cometis) informierten über die Grundlagen der ESG-Berichterstattung. Nicht zuletzt die Übernahme von ISS durch die Deutsche Börse verdeutlichte die weiter wachsende Bedeutung von ESG-Themen am Kapitalmarkt. Fischer: „Wer nicht berichtet, wird abgestraft.“ Der ESG-Experte skizzierte Wege zur Verbesserung der ESG-Ratings. Zunächst müssten die Unternehmen erkennen, welche Indikatoren die Ratinggesellschaften bewerten und wie diese Faktoren gewichtet werden. Anschließend gilt es, im Unternehmen zu überprüfen, ob die Vorgaben umsetzbar sind. Schließlich ist zu definieren, welche Maßnahmen mit welchem Aufwand umgesetzt werden sollen.
Keine Fragenexplosion in virtuellen Hauptversammlungen
Dr. Lars Gerrit Lüßmann und Dr. Sebastian Beyer (beide Taylor Wessing) berichteten zusammen mit Christian Jeschke und Christof Schwab (beide Computershare) über ihre Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen (HVs) unter den Covid-19-Gesetzen. Jeschke: „Die meisten HVs dauerten weniger als vier Stunden. Die befürchtete Fragenexplosion blieb aus.“ Dabei sind die Ausgaben größerer Gesellschaften mit tausenden von Aktionären zumeist gesunken. Kleinere AGs mussten dagegen meist höhere Kosten schultern. Jeschke empfiehlt die virtuellen HVs zukünftig lebhafter zu gestalten: „Anstelle der oftmals sehr starren Formate können wechselnde Redner und Kameraschwenks die Veranstaltungen beleben.“ Insgesamt habe sich das moderne Format aber bewährt, so Lüßmann. Die Erfahrungen aus der Pandemie sollten genutzt werden, um das HV-Recht auf modernere Füße zu stellen. Lüßmann: „Mit einem zeitgemäßen gesetzlichen Rahmen kann zudem die Präsenz weiter erhöht werden.“